de

sk en hu

Blog



Aug12

Mehrwertsteuer – 1. Teil (serial)

Während seiner Unternehmenstätigkeit muss sich jeder ob früher oder später mit der Problematik der Mehrwertsteuer auseinandersetzen. Dieses Thema macht wegen seiner Weitläufigkeit sowohl beginnenden als auch langjährigen Unternehmern Probleme.

Wir bereiteten für sie eine Serie von Beiträgen über die Mehrwertsteuer vor, abgekürzt MwSt., die Ihnen die Bedeutung und Funktionsweise dieser Steuer näher erklären sollen. Im ersten Blog erklären wir uns die Terminologie im Bereich Mehrwertsteuer.

Als erstes muss man anmerken, dass wir direkte und indirekte Steuern unterscheiden. Der Hauptunterschied besteht in der Person, die diese Steuer bezahlt und abführt:

- direkte Steuern: sie werden DIREKT vom Gehalt oder Eigentum einer physischen oder juristischen Person auferlegt - indirekte Steuern: betreffen den Verbraucher in den Preisen von Waren und Dienstleistungen, die er kauft

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die eine der bedeutendsten Bestandteile des staatlichen Budgets bildet und darum wird die Erhebung dieser Steuer vom Staat gründlich bewacht. Der derzeitige Mehrwertsteuersatz in der Slowakei beträgt 20%, jedoch z.B. bei Medikamenten und anderen medizinischen Artikeln ist dieser Satz auf 10% gesenkt.

Die steuerpflichtige Person ist eine Person, die eine unabhängige ökonomische Tätigkeit ausübt, ohne Rücksicht auf den Zweck und die Ergebnisse dieser Tätigkeit. Darum können wir sagen, dass steuerpflichtige Personen hauptsächlich unternehmerische Subjekte sind – physische und juristische Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, mit der Absicht Gewinne aus dieser Tätigkeit zu erzielen.

Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist im Sinne des Gesetzes über MwSt. jede Tätigkeit, die gewinnorientiert ist und die die Tätigkeit der Hersteller, Geschäftsmänner und Erbringer von Dienstleistungen umfasst einschließlich der Abbau-, Bau- und landwirtschaftlichen Tätigkeit, jede freiberufliche Tätigkeit, die nach Sondervorschriften ausgeübt wird (Ärzte, Juristen, Fachleute, Dolmetscher usw.), geistliche kreative Tätigkeit und sportliche Tätigkeit.

Die meisten neu gegründeten Firmen gelten als sgn. Nichtzahler der MwSt., trotzdem existieren verschiedene Kriterien und Fälle, wann der Status des MwSt.-Zahlers günstiger erscheint, darum registrieren sich einige Firmen lieber als MwSt.-Zahler. Diesem Thema und der Funktionsweise in der Praxis widmen wir uns in unserem nächsten Blog, da hier besondere Aufmerksamkeit erfordert wird.

Aber wie funktioniert eigentlich die Mehrwertsteuer? Die Funktionsweise der Mehrwertsteuer liegt darin, dass sie den Preis belastet, den jeder Käufer an den Verkäufer in der Handelskette bezahlt. Es geht daher um einen Wert, um welchen sich der Preis einer Ware oder Leistung beim Verkauf erhöht.

Wie wir höher erwähnt haben, indirekte Steuern, also auch die Mehrwertsteuer, zeichnen sich dadurch aus, dass sie vom Endverbraucher indirekt als Bestandteil der Waren- und Dienstleistungspreise entrichtet werden. Der Verbraucher ist jedoch nicht die Person, die diese Steuer an den Staat abführt.

Dies ist ein äußerst wichtiger Aspekt, den man sich bewusst werden muss. Die Steuer wird zwar vom Endverbraucher bezahlt, zum Schluss wird sie aber vom Geschäftsmann abgeführt, von welchem der Verbraucher die Ware/Dienstleistung gekauft hat.

Ein vereinfachtes Schema zur Funktionsweise der Mehrwertsteuer stellen wir uns im Verkauf eines T-Shirts vom Hersteller bis hin zum Abnehmer durch zwei Zwischenschritte dar (wie gehen davon aus, dass sowohl der Hersteller als auch Kaufmann MwSt.-Zahler sind):

1) Der Kaufmann kauft vom Hersteller das T-Shirt für 120 EURO (in Wirklichkeit ist 100EURO der Warenpreis und 20 EURO die MwSt.)

2) Der Kaufmann verkauft weiter das T-Shirt an den Abnehmer folgenderweise:

  • Der Kaufmann erhöht erst (um mit Gewinn zu verkaufen) den tatsächlichen Warenpreis 100 EURO um seine Marge z.B. 10%: 100EURO x 1,10 = 110 EURO (realer Verkaufspreis des Kaufmanns )

  • Das ist aber nicht alles, der Kaufmann muss zu dieser Summe die Mehrwertsteuer 20% auferlegen: 110 EURO x 1,20 = 132 EURO (der Verkaufspreis des Kaufmanns inkl. MwSt.)

20€ ist die Vorsteuer (der Einkauf des Kaufmanns)

22€ ist die Mehrwertsteuer am Ausgang (der Verkauf des Kaufmanns)

22 minus 20 = 2 EURO ist die Steuerpflicht des Kaufmanns, die er an den Staat zu entrichten hat

Während des Steuerzeitraums für die Mehrwertsteuer, welches einen Monat oder ein Quartal betragen kann, wird diese „angenommene MwSt. = MwSt. am Ausgang“ kumuliert und ebenso auch die „MwSt. von Einkäufen = Vorsteuer“.

Am Ende des Steuerzeitraums errechnet man deren Differenz. Sollte diese Differenz positiv sein, sprechen wir über die Steuerpflicht (diesen Betrag muss der Unternehmer an den Staat entrichten). Sollte die Differenz negativ sein, sprechen wir über eine übermäßige Abrechnung, die ihnen der Staat zurückerstattet.

Auf den ersten Blick kann man annehmen, dass sich ein MwSt.-Zahler in einer ungünstigen Position befindet (in einigen Sonderfällen ist dem auch so), allerdings existieren viele Gründe, warum Unternehmer zu MwSt.-Zahlern werden, doch über diese zusammen mit den Unterschieden zwischen Zahlern und Nichtzahlern der MwSt. sagen wir uns etwas im nächsten Blog.

Author: Corlonez advisory s.r.o. Datum: 12.8. 2015